Sichern Sie Ihre Forderungen ab....
Inkasso-Rechtsschutz ist ein professionelles Forderungsmanagement für Gewebetreibende durch ein von der Versicherung benanntes Inkassounternehmen für vertragliche Forderungen. Versicherungsschutz besteht auch für unstreitige Forderungen die max. zwölf Monate vor Vertragsbeginn des Inkasso-Rechtsschutzes fällig waren.
Nicht versicherbare Branchen:
Alle Unternehmen/Betriebe, die kraft Gesetzes Mitglied der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) sind.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz:
Anspruch auf Rechtsschutz besteht, wenn
- die ungeteilte Forderung höchstens 25.000,– € beträgt,
- die Forderung fällig und zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassounternehmens unstreitig ist, nicht gerichtlich an- oder rechtshängig und nicht tituliert war,
- keine aufrechenbare Gegenforderung geltend gemacht werden kann,
- der Schuldner in Verzug (§ 286 BGB)
ist.
Versichert ist:
- Übernahme der Inkassokosten für die außergerichtliche Beitreibung offener, fälliger und unstreitiger in Deutschland entstandener Forderungen bis 25.000,– €.
- Kostenübernahme für das gerichtliche Mahnverfahren von offenen, fälligen und unstreitigen Forderungen bis 25.000,– € und die Auslagen für bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
- Bonitätsauskunft über Privatpersonen vor Annahme eines Auftrages / Mandates ab einer Rechnungshöhe von 3.000,– €.
- Adressermittlung säumiger Kunden.
Versichert ist der im Versicherungsschein bezeichnete Versicherungsnehmer als Inhaber der Forderung aus seiner gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.
Schadenbeispiel:
Der Versicherungsnehmer verkauft Bücher über das Internet. Der Kunde zahlt nicht.
Sie wünschen eine kostenlose und unverbindliche Beratung?