Hier finden Sie ein Übersicht der wichtigsten Versicherungsbegriffe.
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Versicherungsplanung |
Beratung mit System – lückenlos und überschneidungsfrei abgesichert Unterm Strich bleibt oft die Unsicherheit, ob alles optimal zusammenpasst und man richtig abgesichert ist. Vielleicht hat man in einigen Bereichen auch etwas vergessen. Es ist nicht leicht, sich bei diesen komplizierten Themen einen Überblick zu verschaffen. Darüber hinaus erfordert es Zeit und Detailwissen, riskante Lücken oder teure Dopplungen zu identifizieren. Die ganzheitliche Konzeptberatung bietet eine optimale Lösung Wir bieten eine ganzheitliche Beratung, die Überprüfung sowie die Optimierung der eigenen Versicherungs- und Vorsorgesituation. Dabei werden Lücken oder Überschneidungen systematisch aufgedeckt und ein individuell passender Lösungsvorschlag erstellt, der die wichtigen Bereiche Gesundheit, Vorsorge, Sicherheit und Kapital vereint. Damit bieten wir eine besonders unkomplizierte und umfassende Serviceleistung, die dem Kunden ein entspanntes Gefühl gibt, alles berücksichtigt zu haben und richtig abgesichert zu sein. Und so funktioniert die Konzeptberatung Im ersten Schritt beginnen wir mit einem persönlichem Gespräch und einem detaillierten Check der aktuellen Ist-Situation. Dabei werden bestehende Absicherungen mit berücksichtigt. Im zweiten Schritt werden Versorgungslücken identifiziert oder Dopplungen identifiziert und Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt. Schritt für Schritt werden alle Bereiche durchleuchtet - dabei stehen immer die persönlichen Bedürfnisse und zukünftigen Ziele im Mittelpunkt. Auf dieser Basis wird ein individuelles Lösungskonzept entwickelt, das auf die persönliche und finanzielle Situation abgestimmt ist – lückenlos und überschneidungsfrei. Am Ende der Konzeptberatung erhält man eine übersichtliche Dokumentation des Beratungsgesprächs über die eigene Versorgung. |
| Versicherungsschein - Wohngebäudevers. |
In Erbsachen wünschen Notare und Nachlass Ämter immer wieder eine Kopie der Feuer,- oder Brandversicherungsurkunde. Hintergrund: Der Notar möchte seine Kosten auf die Erben verteilen. Dabei nutzt er den in der Brandversicherungsurkunde aufgeführten 14´Wert, als Basis für seine Kostenrechnung. Seit einigen Jahren herrscht jedoch Versicherungsfreiheit in Deutschland und Europa. Wohngebäude können deshalb sowohl nach dem 14´Wert, als auch nach qm Wohnfläche oder insbesondere bei Mehrfamilienhäuser nach Wohneinheiten, oder in einem Rahmenvertrag für Hausverwaltungen pauschal versichert werden. Selbstverständlich spielt dabei der Wert einer Immobilie immer noch eine Rolle, allerdings keine offenkundige nach 14´Wert. Je nach Versicherer werden maximale Höchstleistungen vereinbart, beispielsweise je Objekt bis max. 20 Mio. EUR. Aber auch folgende Vereinbarungen können getroffen werden: "Wiederherstellung nach ortsüblicher Bauweise". Sofern Banken einen Versicherungsschein wünschen stellt dies auch wieder einen Irrtum dar. Banken möchten eigentlich keinen Versicherungsschein, sondern eine Sicherungsbestätigung der Wohngebäude-Versicherung. Ein Versicherungsschein aus 1990 stellt ja auch keine Sicherheit, oder Bestätigung der Beitragszahlung dar. Allerdings gibt der Versicherungsschein die Anschrift und die Versicherungsschein Nr. an, um den Sicherungsschein aufgrund einer beantragten Hypothek anzufordern zu können. |


































