Hier finden Sie ein Übersicht der wichtigsten Versicherungsbegriffe.
| Begriff | Definition |
|---|---|
| abstrakte Verweisung |
In Verbraucherratgebern wird häufig darauf hingewiesen, dass unbedingt der „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ vertraglich vereinbart werden sollte. Der Verzicht auf die „abstrakte Verweisung“ bedeutet, dass ein Versicherungsunternehmen einen Kunden dann nur noch auf eine Beschäftigung verweisen kann, die dieser bereits (freiwillig) ausübt. Damit besteht lediglich die Möglichkeit der so genannten „konkreten Verweisung“. |
| aktive Werklohnklage |
Häufig behalten Auftraggeber den Werklohn aufgrund eines Schadenfalls ein oder „rechnen auf“. Die Firmenhaftpflicht übernimmt nun auch explizit Prozesskosten für die gerichtliche Durchsetzung von Werklohnforderungen. Voraussetzung ist, dass die Forderung berechtigt und der behauptete Haftpflichtanspruch versichert ist. |