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Sonntag, 20 Mai 2012 00:18
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Hier finden Sie ein Übersicht der wichtigsten Versicherungsbegriffe.

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Begriff Definition
Zulagen Renten ( Riester )

Wer mit einem Riester-Produkt fürs Alter vorsorgt, hat Anspruch auf Fördergeld. Das gilt nicht nur für alle abhängig Beschäftigten und Beamten, sondern auch für Hausfrauen, Studenten und Arbeitslose – denn auch sie können riestern. Belohnt wird die Spardisziplin durch staatliche Zulagen: Wer vier Prozent seines Brutto-Einkommens, maximal 2100 Euro im Jahr einzahlt, dem schenkt der Staat 154 Euro pro Jahr für sich und 185 Euro für jedes Kind. Ist dieses 2008 oder später geboren, werden sogar 300 Euro spendiert.

Alternativ können die Beiträge steuerlich abgesetzt werden. Das Finanzamt prüft, ob Zulage oder Steuerersparnis für den Sparer die günstigere Variante ist. Eine nicht berufstätige Ehefrau kann künftig für 60 Euro im Jahr einen Vertrag abschließen. Der Anbieter garantiert, dass der Sparer mindestens die eingezahlten Beiträge zurückbekommt. Ab dem 60. Lebensjahr, für Verträge ab 2012 ab dem 62. Lebensjahr, kann sich der Sparer den Vertrag auszahlen lassen, allerdings maximal 30 Prozent auf einen Schlag, den Rest gibt es als Rente. Die Auszahlungen müssen jedoch versteuert werden.

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