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Sonntag, 20 Mai 2012 00:15
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Hier finden Sie ein Übersicht der wichtigsten Versicherungsbegriffe.

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Begriff Definition
Veranstaltungshaftpflicht

Warum ist diese Versicherung wichtig? Als Veranstalter sind Sie für das Wohl von Gästen und Publikum verantwortlich. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden können Sie und Ihre Mitarbeiter haftbar gemacht werden. Mit dieser Versicherung werden Sie als Veranstalter bei Schäden wie etwa der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, bei Fest-Umzügen, bei Auf- und Abbau und Verwendung von Ständen und Podien sowie bei dem Ausschank von Getränken oder der Abgabe von Speisen finanziell abgesichert.

Wir haben schon eine ganze Reihe von Festen versichert. Sie werden überrascht sein wie günstig eine Veranstaltung zu versichern ist.

Übrigens eine eine betriebliche Veranstaltung, wie beispielsweise eine Haus-Messe, Ausstellung, Firmenjubiläum etc. sind über die Betriebshaftpflicht mitversichert.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftpflicht der Besucher, dafür ist die Privathaftpflicht ggf. zuständig.

Vermögensschaden Haftpflicht WEG Beiräte

Wen schützt die Vermögensschadenhaftpflicht? Durch die Vermögensschadenhaftpflicht für WEG-Beiräte werden die Verwaltungsbeiräte in ihrer Tätigkeit für die Wohnungseigentümergemeinschaft, nach Grundlage des § 29 Absatz (2) und (3) Wohnungseigentumsgesetz, geschützt. Versicherungsnehmer ist in der Regel die Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. deren Verwalter, versichert sind die Verwaltungsbeiräte.

Was leistet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung? Bei einer solchen Haftpflichtversicherung gewährt der Versicherer dem Verwaltungsbeirat Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung seiner Beiratstätigkeit begangenen Verstoßes von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird. Vorsatz wird, wie bei allen Versicherungssparten, nicht abgedeckt. Aufgabe des Versicherers ist es, die versicherten Verwaltungsbeiräte von diesen Schadenersatzansprüchen freizustellen. Die Leistungspflicht umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gewährt Schutz gegen Haftpflichtansprüche aus fehlerhaftem Handeln oder Unterlassen, das einen Vermögensschaden zur Folge hat.

Schadenbeispiele: Unzureichende Prüfung von Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen oder Kostenvoranschläge. Fehler beim Abschluss des Hausverwaltervertrages im Auftrag der Eigentümergemeinschaft. Missachtung von Weisungen der Wohnungseigentümerversammlung und Überschreitung der Kompetenzen. Haftpflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte sichert Sie gegen die Folgen fahrlässig begangener Sorgfaltspflichtverletzungen ab. Was kostet die Vermögensschadenshaftpflicht für Beiräte (Stand Januar 2012): Bis zu 5 Beiräte Versicherungssumme 100.000 EUR Beitrag = 142,80 EUR/Jahr ohne Selbstbeteiligung Versicherungssumme 100.000 EUR Beitrag = 128,50 EUR/Jahr SB 10 %, mindestens 50 €, höchstens 500 € Bis zu 10 Beiräte ohne Selbstbeteiligung Versicherungssumme 100.000 EUR Beitrag = 267,75 EUR/Jahr Versicherungssumme 150.000 EUR Beitrag = 333,20 EUR/Jahr Versicherungssumme 200.000 EUR Beitrag = 398,65 EUR/Jahr Die Beiträge verstehen sich inkl. 19% Versicherungssteuer. Die Qualität einer Vermögensschadenhaftpflicht bemißt sich nicht am Preis, sondern an der qualitativen Schadenbearbeitung durch den Versicherer, Betreuung durch den Versicherungsmakler und den Leistungsinhalten. Hier ein Beispiel: Beiräte wechseln oder scheiden gar aus Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit aus, wird der Schaden erst Monate oder gar Jahre später festgestellt zahlt sich eine gute Versicherung stets aus. Aber auch bei einem Versicherungswechsel sollte dies bedacht werden. Die Angaben stellen keine Beratung dar und dienen lediglich der Information. Die Angabe von Beiträgen, Versicherungssummen und Leistungen sind unverbindlich. Stellen Sie Ihre Anfrage im Hauptmenü unter Kontaktformular, oder rufen Sie einfach an.

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