Hier finden Sie ein Übersicht der wichtigsten Versicherungsbegriffe.
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Kapitalabfindung |
Bei Vertragsabschluss einer Rentenversicherung kann ein Kapitalwahlrecht vereinbart werden. Sie haben dann die Wahl zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer ein maligen Kapitalleistung (Kapitalabfindung) anstelle der Rentenzahlung. |
| Kausalereignistheorie |
Bei der Kausalereignistheorie wird auf das kausale Ereignis abgestellt, durch das der Schaden verursacht wurde. Hierbei ist also die Schadenursache das Kausalereignis. Beispiel: Eine Rechtschutz-Versicherung wurde am 01.10.2009 abgeschlossen. Am 02.09.2009 wurde ein neues Motorrad erworben, mit dem der VN am 06.04.2010 aufgrund eines Produktions- fehlers des Herstellers einen Verkehrsunfall verursacht. Es kommt zu einem Gerichtsverfahren mit dem Hersteller. Leistet der Versicherer laut seinen Versicherungsbedingungen nach der Kausalereignistheorie, so ist der Rechtsstreit nicht versichert. Denn der Eintritt des Ereignisses (Unfallzeitpunkt) beruht auf dem ersten Ereignis (kausales Ereignis =Tag der Fehlproduktion). Dieses erste Ereignis fand aber bereits vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung statt. |