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Sonntag, 20 Mai 2012 00:14
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Hier finden Sie ein Übersicht der wichtigsten Versicherungsbegriffe.

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Begriff Definition
abstrakte Verweisung

In Verbraucherratgebern wird häufig darauf hingewiesen, dass unbedingt der „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ vertraglich vereinbart werden sollte. Der Verzicht auf die „abstrakte Verweisung“ bedeutet, dass ein Versicherungsunternehmen einen Kunden dann nur noch auf eine Beschäftigung verweisen kann, die dieser bereits (freiwillig) ausübt. Damit besteht lediglich die Möglichkeit der so genannten „konkreten Verweisung“.

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