Hier finden Sie ein Übersicht der wichtigsten Versicherungsbegriffe.
| Begriff | Definition |
|---|---|
| abstrakte Verweisung |
In Verbraucherratgebern wird häufig darauf hingewiesen, dass unbedingt der „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ vertraglich vereinbart werden sollte. Der Verzicht auf die „abstrakte Verweisung“ bedeutet, dass ein Versicherungsunternehmen einen Kunden dann nur noch auf eine Beschäftigung verweisen kann, die dieser bereits (freiwillig) ausübt. Damit besteht lediglich die Möglichkeit der so genannten „konkreten Verweisung“. |
| Ausschlussklauseln |
Bestehen bestimmte Vorerkrankungen oder Unfallfolgen, bedeutet dies für den privaten Versicherer ein erhöhtes Risiko. Es ist nicht immer möglich, dieses durch eine höhere Prämie auszugleichen. In manchen Fällen sind die Antragsteller auch nicht bereit, eine erhöhte Prämie zu zahlen. Um dennoch Versicherungsschutz übernehmen zu können, bieten die Unternehmen daher die Möglichkeit an, diese Vorerkrankungen und/oder Unfallfolgen vertraglich vom Versicherungsschutz auszuschließen. Die somit ausgeschlossenen Erkrankungen und deren nachweisbare Folgen begründen keinen Leistungsanspruch. Sie bleiben darüber hinaus bei der Festlegung des Grades der Berufsunfähigkeit unberücksichtigt. Beispiel für eine Ausschlussklausel: Es gilt als vereinbart, dass Erkrankungen der Wirbelsäule sowie die damit ursächlich zusammenhängenden Folgen einen Leistungsanspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bedingen. |


































