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Betriebliche Altersversorgung Da freuen sich (fast) alle!
Freuen Sie sich mit! Wenn...
- Sie Steuern und Sozialabgaben reduzieren möchten
- Sie den Lebensstandard im Alter erhalten möchten
- Sie staatliche Förderungen nutzen möchten
- Sie hohe Renditen erzielen möchten
- Sie die Rentenlücke schließen möchten
Für große und kleine Betriebe, kostenfreie
Beratung für den Inhaber und die Arbeitnehmer.
Pensionskasse als Gehaltsumwandlung Viel Auswahl im Betrieb!
Zitat: „Die betriebliche Altersvorsorge kann die alten und neuen Lücken in der gesetzlichen Rente der Arbeitnehmer stopfen. Sie sollten zugreifen, wenn Ihnen so etwas angeboten wird. Wenn nicht, lohnt es sich, selbst die Initiative zu ergreifen und den Chef von den Vorteilen einer Zusatzversorgung zu überzeugen.“
Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung.
Pensionskasse mit vermögenswirksamen Leistungen
Auch Mini-Jobber haben Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. In diesem Zusammenhang sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelmäßig verunsichert, weil sich die Frage stellt, inwieweit eine betriebliche Altersversorgung dazu führen kann, dass aus einer nicht-geringfügigen Beschäftigung eine geringfügige wird und umgekehrt. Maßgebend für die Beantwortung dieser Frage ist der Umstand, ob es sich um eine arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanzierte bAV handelt. Um eine arbeitnehmerfinanzierte bAV handelt es sich, wenn die Beiträge vom Arbeitsentgelt abzogen werden.
Arbeitgeberfinanzierung: Gewährt der Arbeitgeber zusätzlich zu einem monatlichem Entgelt einem geringfügig Beschäftigten eine bAV, hat dies keinen Einfluss auf die Mini-Job Einstufung. Auch wenn die Grenze von 400,- € durch das Entgelt und die bAV überschritten wird, handelt es sich nach wie vor um einen Mini-Job.
Arbeitnehmerfinanzierung: Bei einer arbeitnehmerfinanzierten bAV wird dann die Mini-Job-Regelung angewendet, wenn durch die bAV die Entgeltgrenze von 400 € erreicht oder unterschritten wird.
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