| Startseite | Impressum | Datenschutz | Kontakt | Anfahrt |
Sonntag, 20 Mai 2012 00:07
Hauptmenü
Newsletter Anmeldung
News & Info


Empfange HTML?

Start > Informationen gewerblich > Betriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung PDF  | Drucken |  E-Mail

Betriebliche Altersversorgung
Da freuen sich (fast) alle!

Freuen Sie sich mit! Wenn...

  • Sie Steuern und Sozialabgaben reduzieren möchten
  • Sie den Lebensstandard im Alter erhalten möchten
  • Sie staatliche Förderungen nutzen möchten
  • Sie hohe Renditen erzielen möchten
  • Sie die Rentenlücke schließen möchten


Für große und kleine Betriebe, kostenfreie Glossary Link Beratung für den Inhaber und die Arbeitnehmer.

Pensionskasse als Gehaltsumwandlung
Viel Auswahl im Betrieb!

Zitat: „Die betriebliche Altersvorsorge kann die alten und neuen Lücken in der gesetzlichen Rente der Arbeitnehmer stopfen. Sie sollten zugreifen, wenn Ihnen so etwas angeboten wird. Wenn nicht, lohnt es sich, selbst die Initiative zu ergreifen und den Chef von den Vorteilen  einer Zusatzversorgung zu überzeugen.“

Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung.

 

Pensionskasse mit vermögenswirksamen Leistungen

Auch Mini-Jobber haben Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. In diesem Zusammenhang sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelmäßig verunsichert, weil sich die Frage stellt, inwieweit eine betriebliche Altersversorgung dazu führen kann, dass aus einer nicht-geringfügigen Beschäftigung eine geringfügige wird und umgekehrt. Maßgebend für die Beantwortung dieser Frage ist der Umstand, ob es sich um eine arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanzierte bAV handelt. Um eine arbeitnehmerfinanzierte bAV handelt es sich, wenn die Beiträge vom Arbeitsentgelt abzogen werden.

Arbeitgeberfinanzierung: Gewährt der Arbeitgeber zusätzlich zu einem monatlichem Entgelt  einem geringfügig Beschäftigten eine bAV, hat dies keinen Einfluss auf die Mini-Job Einstufung. Auch wenn die Grenze von 400,- € durch das Entgelt und die bAV überschritten wird, handelt es sich nach wie vor um einen Mini-Job.

Arbeitnehmerfinanzierung: Bei einer arbeitnehmerfinanzierten bAV wird dann die Mini-Job-Regelung angewendet, wenn durch die bAV die Entgeltgrenze von 400 € erreicht oder unterschritten wird.

 Hier gelangen Sie zu unserem Kontaktformular

 
Auszug unserer Partner
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
Wer ist online
Wir haben 2 Gäste online
Bookmarks