Hier finden Sie ein Übersicht der wichtigsten Versicherungsbegriffe.
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Beitragsfreistellung |
Krankheit, finanzielle Engpässe oder Arbeitslosigkeit können dazu führen, dass Sie Beiträge zu einer Lebens- oder Rentenversicherung nicht mehr zahlen können. Sie können die Versicherung grundsätzlich beitragsfrei stellen, sofern das Mindestguthaben in der Lebens- oder Rentenversicherung erreicht wurde. Für den vereinbarten Zeitraum brauchen dann keine Beiträge gezahlt werden. Die Beitragsfreistellung vermindert den Versicherungsschutz in der Lebens- u. Rentenversicherung. Bei den privaten Sachversicherungen bleibt der Versicherungsschutz in der Regel trotz Beitragsfreistellung erhalten, allerdings bieten nur wenige Versicherer diese Zusatzkomponente. Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit muss bei Sachversicherungen, bereits vor Vertragsbeginn vereinbart worden sein. |


































